Corona-Schutzkonzept
Gemäß:
Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus
SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg
(Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
- HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO)
- gültig ab 28. August 2021
- Fassung vom 27. August 2021
§§ 19, 10j
Den besten Schutz vor einer Infektion bietet die Distanz! Wenn irgend möglich, sollte daher die Möglichkeit des Online-Unterrichts genutzt werden.
Wenn Sie jedoch den persönlichen Kontakt wünschen, so ist dies auch in 'Corona-Zeiten' machbar. Die behördlichen Vorgaben sind hier eindeutig.
Für geimpfte oder coronafreie Personen (Nachweis erforderlich) ist Präsenzunterricht wieder möglich – es gilt die 2-g-Regel:
- Der Nachweis einer vollständigen Impfung gegen oder der Genesung von Covid-19 ist Pflicht.
- Ein regelmäßiges Lüften ist selbstverständlich. Darüber hinaus wird ein Ionen-Luftfilter permanent betrieben (Neuere Studien zeigen, dass zumindest eine Verringerung der Partikeldichte in der Luft zu erwarten ist).
- Handdesinfektionsmittel wird bereit gehalten.
- Auch schon vor 'Corona-Zeiten' wurde der Schreibtisch vor jedem neuen Kundenbesuch mit alkoholischer Reinigungslösung behandelt.
- Eine Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten ist schon durch die persönliche Bekanntschaft der Beteiligten gegeben. Auch für ausnahmsweise stattfindende Einzeltermine wird daher eine Kontaktadresse gefordert.
- Zum Zwecke der Nachverfolgbarkeit wird die Verwendung der Corona-App empfohlen.